Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 25a Sonderregelung für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die elektronisch erbrachte sonstige Leistungen oder Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen Im Inland ansässige Unternehmer Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz | |||
I. | Einführung | ||
1. | Rechtsentwicklung | ||
2. | Bedeutung | ||
3. | Verhältnis zum Unionsrecht | ||
II. | Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung | ||
1. | Persönliche Voraussetzungen (Abs 1) | ||
2. | Sachliche Voraussetzungen (Option) | ||
3. | Beginn der Inanspruchnahme (Abs 2) | ||
III. | Rechtsfolgen | ||
1. | Zu erfassende Leistungen | ||
2. | Besteuerungsverfahren (Abs 3 – 5) | ||
3. | Beendigung, Ausschluss, Sperre (Abs 6 – 8) | ||
4. | Berichts- und Aufzeichnungspflichten (Abs 9 – 10) | ||
IV. | Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (Abs 11 – 14) |
Erlässe:
Literatur:Pfeiffer, Änderungen der Leistungsortregelungen und Einführung des EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shops – Rechtslage ab , ÖStZ 2014, 388; Ecker/Kronsteiner, Neue Leistungsortregeln ab und EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop, SWK 2014, 897; Mayr, Änderungen bei den sonstigen Leistungen im UStG ab 2015, taxlex 2014, 309 und 343.
I. Einführung
Die Vorschrift wurde durch das BBG 2014, BGBl I 40 eingefügt (Mat: 53 BlgNR 25.GP, 18 ff). Sie ist auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem