Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 24 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr mit Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten
Übersicht der Kommentierung
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Tz | ||
I. | Einführung | |
II. | Einschränkung des Anwendungsbereiches | |
III. | Ig Erwerb, ig Lieferung und Differenzbesteuerung |
I. Einführung
1
Bedeutung: Die in § 24 geregelte Differenzbesteuerung wird im ig Handel wesentlich eingeschränkt: Die Differenzbesteuerung findet keine Anwendung,
wenn der Wiederverkäufer den Gegenstand im Wege einer steuerfreien ig Lieferung erworben hat sowie
wenn neue Kraftfahrzeuge innergemeinschaftlich geliefert werden.
Umgekehrt gilt: Wurde (wird) die Differenzbesteuerung angewendet, dann ist weder die Steuerbefreiung für ig Lieferungen (Art 7) noch die sog Versandhandelsregelung (Art 3 Abs 3) anwendbar. Der ig Erwerb eines Gegenstandes ist steuerfrei, wenn auf die Lieferung des Gegenstandes im übrigen Gemeinschaftsgebiet die Differenzbesteuerung angewendet wurde.
2
Verhältnis zum Unionsrecht: Die Vorschrift beruht auf Art 4 und Art 35 MwSt-RL.
2/1
Rechtsentwicklung: Art 24 hat seit dem folgende Änderungen erfahren:
Anpassung an die Neuregelung des Eigenverbrauchs in Abs 1 (BGBl I 134/2003, ab 2...