Einlagensicherung
1. Aufl. 2021
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S. 3821. Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie in Österreich
1.1. Reform der Einlagensicherung in Österreich
Die Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie erfolgte in Österreich durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG). Durch dieses Vorhaben wurde das bis dahin bestehende österreichische Einlagensicherungssystem strukturell und materiell grundlegend verändert sowie das in Art 1 Abs 3 der Richtlinie enthaltene Wahlrecht zur möglichen Anerkennung von institutsbezogenen Sicherungssystemen (IPS) umgesetzt. Daher ist es angebracht, vor der Analyse des neuen Rechtsrahmens einen kurzen Blick auf die Ausgangslage und deren Kernelemente – Struktur, Finanzierungsmechanismus und Sicherungssysteme – zu werfen.
Das Bankwesengesetz (BWG) normierte in § 93 ff die Verpflichtung für ein Kreditinstitut, einer Sicherungseinrichtung im Rahmen seines Fachverbands anzugehören. Danach unterhielten die fünf Fachverbände der Kreditwirtschaft (Fachverband der Banken und Bankiers, Fachverband der Kreditgenossenschaften nach dem System Raiffeisenbanken, Fachverband der Kreditgenossenschaften nach dem System Schulze-Delitzsch, Fachverband der Landes-Hypothekenbanken und Fachverband der Sparkassen) sekt...