Einlagensicherung
1. Aufl. 2021
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S. 3301. Rahmenbedingungen für Sicherungssysteme in Europa und Deutschland vor dem Hintergrund des nationalen Drei-Säulen-Systems
In den europäischen Fokus sind Einlagensicherungssysteme erst Mitte der 1990er-Jahre gekommen, als im Jahr 1994 die erste Einlagensicherungsrichtlinie verabschiedet wurde. Deutschland hat sich mit der Transformation in nationales Recht relativ viel Zeit gelassen, bis 1998 das EAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) in Kraft getreten ist.
Gewiss hat dabei in Deutschland eine Rolle gespielt, dass es bereits Jahrzehnte vor jeglicher europäischer Regulierung nationale freiwillige Vereinbarungen zwischen Staat, BaFin (vormals BAKred) und Deutsche Bundesbank als Verantwortliche für die deutsche Bankenaufsicht, und Bankenverbänden gab, die die Sicherheit von Kundeneinlagen außerhalb einer gesetzlichen Regelung und mittels privatwirtschaftlicher, durch die Bankenverbände in Eigenregie betriebener Einlagensicherungs- bzw Institutsschutzsysteme wie die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleisteten. Spätestens seit der „Herstatt-Bank-Krise“, einer in Deutschland öffentlichkeitswirksamen, großen Bankpleite im Jahr 1974 mit effektiven Kundeneinlagenverlust...