Einlagensicherung
1. Aufl. 2021
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S. 3141. Einleitung
Durch die Mitgliedschaft im EWR folgt Liechtenstein den unionalen Vorgaben zur Einlagensicherung. Die Umsetzung der DGSD erfolgt in Liechtenstein aus EWR-Perspektive „vorab“ durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG), das am in Kraft trat. Das EAG verleiht der „Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV“ (EAS) eine zentrale Rolle für den Finanzplatz Liechtenstein. Zudem verfügt das EAG über einige inhaltliche Besonderheiten im Rechtsvergleich zu anderen deutschsprachigen Jurisdiktionen, die im folgenden Beitrag vorgestellt werden. Zum besseren Verständnis werden einleitend die faktischen Rahmenbedingungen sowie die Finanzmarktinfrastruktur des Landes Liechtenstein präsentiert.
2. Faktische Rahmenbedingungen in Liechtenstein
2.1. Liechtensteinischer Bankensektor
Mit Stichtag sind in Liechtenstein 13 Banken tätig, die zur Entgegennahme von Einlagen berechtigt und damit verpflichtende Teilnehmer in der liechtensteinischen Sicherungseinrichtung sind. Ein weiteres Mitglied befindet sich in freiwilliger Liquidation („Union Bank AG in Liquidation“). Das Geschäftsmodell dieser liechtensteinischen Banken, die mit wenigen A...