Doppelbesteuerung
2023
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g) Gebühren und Verkehrsteuern
54 Auch bei den Verkehrsteuern kam es im Zuge des Beitritts Österreichs zur EU zu umfassenden Neuordnungen, um die Regelungen an das Gemeinschaftsrecht anzupassen. Das österr. Steuerrecht kennt an Verkehrsteuern eine Grunderwerbsteuer, eine Gesellschaftssteuer, eine Kraftfahrzeugsteuer, eine Normverbrauchsabgabe, eine Straßenbenützungsabgabe, eine Versicherungssteuer und eine Feuerschutzsteuer. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist mit Ablauf des ausgelaufen. Schenkungen unter Lebenden können allerdings abhängig von der Art des übertragenen Vermögens sowie von umfangmäßigen Grenzen eine Meldepflicht nach § 121a BAO auslösen. Die Nichtbeachtung der Meldepflicht stellt eine Finanzordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe bis zu 10 vH des gemeinen Wertes des übertragenen Vermögens geahndet wird. Einer durchgreifenden Reform harrt noch das Gebührengesetz, das zu den rechtspolitisch umstrittensten Steuergesetzen gehört und durch das „Urkundenprinzip“ den Rechtsverkehr insofern belastet, als Rechtsgeschäfte oft aus gebührenrechtlichen Gründen ungenügend beurkundet werden.