Doppelbesteuerung
2023
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Art. 29 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen (Art. 28 MA)
Inhaltsübersicht
I. Übereinstimmung mit dem MA
II. Absatz 2
III. Absatz 3
IV. Absatz 4
Bearbeiter: Dr. Markus C. Stefaner
Schrifttum:
Philipp/H. Loukota/Jirousek Internationales Steuerrecht, Art. 29 DBA BRD, 20. Lfg; Vogel/Lehner Doppelbesteuerungsabkommen Kommentar, 5. Aufl., 2008, zit: Verf. in V/L5; Lang (Hrsg.) The impact of the OECD and UN model conventions on bilateral tax treaties, 2012.
I. Übereinstimmung mit dem MA
1 Art. 29 Abs. 1 soll festlegen, dass die steuerlichen Vorrechte von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen durch das Abk. nicht beeinflusst werden. Er entspricht sinngem. Art. 28 MA. Folglich sind die Ausführungen zum MA auch ...