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PV-Info 4, April 2024, Seite 1

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Außertourliche Anhebung der Freigrenze des § 67 Abs 1 EStG

Versteckt im Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom und das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger sowie das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden, BGBl I 2024/13, ausgegeben am , findet sich in § 124b Z 449 EStG eine längst überfällige Valorisierung der Freigrenze des § 67 Abs 1 EStG von 2.100 € auf 2.447 € sowie der Bagatellgrenze in Verbindung mit der Veranlagung in § 41 Abs 4 EStG und § 77 Abs 4 EStG von 2.000 € auf 2.330 €.

Diese Valorisierung gilt aktuell nur für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem und vor dem enden, und für die Veranlagung für das Kalenderjahr 2024. Es ist damit zu rechnen, dass beide Beträge mit Wirkung ab 2025 in die automatische Progressionsabgeltung aufgenommen werden.

Der Arbeitgeber hat für „seine“ Arbeitnehmer eine Aufrollung nach § 77 Abs 3 EStG so bald wie möglich, jedoch spätestens bis durchzuführen, falls diese Erhöhung noch nicht während der laufenden Abrechnung berücksichtigt werden konnte und die technischen Möglichkeiten für eine Aufrollung vorliegen. Aufgrund der Formulierung für „seine“ Arbeitnehmer ist davon auszugehen, dass für ausgetretene Arbeitnehmer keine verpflichtende Aufrollung durchzuführen ist.

Kirchenbeitrag ab 2024

Mit W...

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