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SV-Beitragsreduktion bei Erwerbstätigkeit neben Regelpension
Das Jahr 2024 hat eine gesetzliche Änderung gebracht, die die Attraktivität und Förderung einer Erwerbstätigkeit in der Pension steigern soll. Der Bund übernimmt die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung für einen Zuverdienst bis zu einer Höhe von 1.036,88 €, was der doppelten Geringfügigkeitsgrenze 2024 entspricht. Pensionisten profitieren, indem bis zu diesem Freibetrag keine Pensionsversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die ÖGK hat das angekündigte Update für die technische Abwicklung mit Newsletter 4/2024 nachgereicht und die Details für die neue Regelung veröffentlicht.
Eckpunkte der Neuregelung
Pensionisten haben grundsätzlich die Möglichkeit, neben dem Bezug einer regulären Alterspension einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Männer ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und Frauen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (ab Jänner 2024 schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen auf das Regelpensionsalter der Männer bis 2033) können dabei unbegrenzt dazuverdienen.
Seit einigen Monaten liegt eine gesetzliche Änderung am Tisch, die die Attraktivität und Förderung einer Erwerbstätigkeit in der Pension steigern soll. Seit 2024 übernimmt der Bund den Beitragsteil, der in ...