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PV-Info 4, April 2024, Seite 17

Dienstgeberwechsel nach Bezug von Familienzeitbonus unschädlich

Christa Kocher

Eine Fortsetzung der unselbständigen Erwerbstätigkeit mit einem neuen Dienstgeber im Anschluss an die beabsichtigte Anspruchsdauer steht dem Anspruch auf Familienzeitbonus nicht entgegen. Zu diesem Ergebnis kommt der OGH nicht zuletzt aufgrund unionsrechtlicher Erwägungen ().

Sachverhalt

Der Kläger war ab bei der T* GmbH beschäftigt. Dieses Dienstverhältnis kündigte der Kläger zum . Nach dem Ausspruch der Kündigung vereinbarte der Kläger mit der Dienstgeberin eine Familienzeit vom 1. bis . Seit ist der Kläger bei der H* KG beschäftigt.

Die ÖGK wies den Antrag auf Familienzeitbonus wegen des Dienstgeberwechsels ab. Das Erstgericht verpflichtete die ÖGK zur Gewährung von Familienzeitbonus. Es sei dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmen, dass Dienstgeberidentität vor und nach dem Bezug von Familienzeitbonus gegeben sein müsse, ein Dienstgeberwechsel sei daher unschädlich.

Das OLG gab der Berufung der ÖGK statt. Teil des Begriffs „unterbrechen“ sei, dass das, was vor der Unterbrechung ausgeführt worden sei, danach weitergeführt werde. Dass „keine andere Erwerbstätigkeit“ während der Familienzeit ausgeübt werden dürfe, ergebe nur dann Sinn, wenn sich der Begr...

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