AngG | Angestelltengesetz
3. Aufl. 2019
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Artikel I
Literatur
Mayer-Maly, Nationalsozialismus und Arbeitsrecht, in Davy/Fuchs/Hofmeister/Marte/Reiter (Hrsg), Nationalsozialismus und Recht (1990) 173; Wahsner, Arbeitsrecht unterm Hakenkreuz. Instrument des faschistischen Terrors und der Legitimation von Unternehmerwillkür (1994).
Übersicht
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I. Geschichtliche Entwicklung
1
Das AngG stellt einen Endpunkt in der Entwicklung des Arbeitsrechtes im Bereich der Leistung höherer Dienste dar. Ausgehend vom BergG 1854 (dazu Schrammel in Marhold/G. Burgstaller/Preyer Art I Rz 3) über Regelungen im Allgemeinen Handelsgesetzbuch (dazu Löschnigg in Löschnigg, AngG10 Art I Rz 2) führte die Entwicklung letztendlich zum HandlungsgehilfenG 1910. Dieses wurde durch das noch heute gültige AngG abgelöst.
2
Mit Inkrafttreten des AngG traten die dienstrechtlichen Bestimmungen des BergG 1854, das HandlungsgehilfenG und die KündigungsbeschränkungsV, die noch Dienstverhältnisse nach dem HandlungsgehilfenG betraf, außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt war eine Kündigung nur nach den Bestimmungen des AngG möglich (Löschnigg in Löschnigg, AngG10 Art I Rz 7 ff; Schrammel in Marhold/G. Burgstaller/Preyer Art I Rz 11).
3
Das AngG blieb in der wechselhaften Geschichte d...