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RWK 3, 15. März 2024, Seite 115

Folgebewertung des derivativen Firmenwerts im UGB

Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 41

Roman Rohatschek

Zur Aktivierung und planmäßigen Abschreibung des derivativen Firmenwerts (in weiterer Folge Firmenwert) finden sich in § 203 Abs 3 UGB die entsprechenden Regelungen. Hinsichtlich der Überprüfung der Werthaltigkeit gibt es im Gegensatz zu IFRS keine konkreten Vorgaben im UGB. Das AFRAC hat nun einen überarbeiten Entwurf zu dieser Thematik veröffentlicht. Nachfolgend werden die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs dargestellt und kritisch betrachtet, ferner wird auf die Gemeinsamkeiten mit bzw Unterschiede zu den IFRS hingewiesen.

1. Hintergrund

Bereits im September 2023 hat das AFRAC einen ersten Entwurf zur Folgebewertung des derivativen Firmenwerts veröffentlicht, der nun nach eingehender Diskussion einer Überarbeitung unterzogen wurde. Der wesentlich geänderte zweite Entwurf wurde im Jänner 2024 veröffentlicht und soll im Gegensatz zur Erstfassung auf die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten sowohl im Jahresabschluss als auch im Konzernabschluss nach UGB anzuwenden sein. Darüber hinaus finden sich die Vorschläge zur Behandlung eines negativen Firmenwerts im Jahresabschluss in dem aktuellen Entwurf nicht mehr, was nur konsistent zum Titel der Stellungnahme ist und eine begrüßenswerte Fokussierung d...

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