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Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB): Rückblick zur Diskussionsveranstaltung
Die außerplanmäßige Abschreibung eines Firmenwerts ist eine Fallstellung, die bisher in Österreich eher ungewöhnlich war bzw in der Praxis eher selten vorkam. Durch die COVID-19-Pandemie und den russischen Angriffskrieg in der Ukraine änderte sich für die Praxis die Situation grundlegend. Das AFRAC hat daher schon letztes Jahr einen Entwurf der Stellungnahme 41 zur Folgebewertung von derivativen Firmenwerten veröffentlicht, der daraufhin umfassend diskutiert wurde. Ziel der AFRAC-Stellungnahme ist es, einen gemeinsamen Standard für Jahres- und Konzernabschlüsse, unabhängig von der Größe von Unternehmen, zu schaffen. Die finale AFRAC-Stellungnahme 41 wurde am beschlossen.
Bei der Hybrid-Diskussionsveranstaltung der Forschungsinitiative Business Valuation, Accounting Auditing am in der Sky Lounge der WU Wien fassten die beiden Vortragenden, Univ.-Prof. Dr. MMag. Klaus Hirschler und Mag. Maximilian Schreyvogl, die wesentlichen Fragestellungen für die Praxis zusammen, die auch Eingang in die Diskussion zur finalen AFRAC-Stellungnahme 41 gefunden haben.
Abb 1: Die Referenten Univ.-Prof. Dr. MMag. Klaus Hirschler (Mitte) und Mag. Maximilian Schreyvogl (links) mit Moderator em. o. Univ.-P...