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RWK 3, 15. März 2024, Seite 86

Anwendung der EU-Taxonomie in der Praxis

Was Unternehmen über die aktuellen Berichtspflichten wissen müssen

Susanna Gross und Lukas Kirchmair

Die neu veröffentlichen Umweltziele für das Berichtsjahr 2023 erweitern den Umfang der EU-Taxonomie-VO um weitere Wirtschaftssektoren. 2024 wird das erste Jahr, für das zu allen sechs Umweltzielen vollumfänglich zu berichten ist. Die Berichterstattung über die EU-Taxonomie-VO wird dann ab ein Bestandteil der CSRD-Berichterstattung sein.

1. Die EU-Taxonomie im Überblick

Das Europäische Parlament verabschiedete am die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (2020/852), die seit dem verpflichtend umzusetzen ist. Die EU-Taxonomie-VO ist ein wesentlicher Bestandteil, die Ambitionen des Green Deals umzusetzen und Europa bis 2050 klimaneutral zu gestalten, und bietet dafür ein regulatorisches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Die EU-Taxonomie-VO fordert die betroffenen Unternehmen weiterhin stark und setzt mit der Erweiterung der Umweltziele im Jahr 2023 einen wichtigen Meilenstein. Unternehmen, die bisher nicht über Inhalte der EU-Taxonomie-VO berichten müssen, kommen zunehmend unter Druck, sich frühzeitig mit dieser Mammutaufgabe zu befassen.

Abb 1: Überblick über die Anforderungen und den Anwenderkreis

Die E...

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