zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RWK 3, 15. März 2024, Seite 91

Die Zuordnung und der Umsatzausweis bei der Aufsplittung von Unternehmensaktivitäten in der EU-Taxonomie

Im Spannungsfeld zur Unternehmensberichtserstattung

Stefan Pfeiffer und Jacqueline Strakova

Die Offenlegung der Umsatzerlöse gemäß Art 8 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 hat aus der Rechnungslegungsperspektive zu erfolgen, wobei die Allokation der Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 vorzunehmen ist. Sieht die Beurteilung nach IFRS 15 eine integrierte Leistungsverpflichtung vor, ist diese als eine Wirtschaftstätigkeit im Sinne der EU-Taxonomie-VO einzuordnen, auch wenn gemäß EU-Taxonomie-VO mehrere Wirtschaftstätigkeiten identifiziert werden können.

1. Regulatorischer Rahmen

Mit dem Inkrafttreten der EU-Taxonomie-VO im Juli 2020 wurde erstmals ein Klassifikationssystem zur Einordnung von Unternehmenstätigkeiten in „grün“ oder „nachhaltig“ eingeführt. Dieses kam für Unternehmen in der EU, die bereits unter die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung fallen, erstmals im Geschäftsjahr 2021 zur Anwendung. Mit Hilfe dieses Rahmenwerks sollen Kapitalströme in nachhaltigere Wirtschaftstätigkeiten gelenkt werden, um schließlich zur Erreichung der Klimaziele der EU beizutragen. Mit dem Inkrafttreten der CSRD und der schrittweisen Ausweitung des Anwenderkreises kommt es zu einem signifikanten Anstieg der Anzahl der Unternehmen, die Informationen gemäß EU-Taxonomie-VO im Rahmen ihre...

Daten werden geladen...