Strobach

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3410-4

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Strobach - Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

§ 20 Ausnahme von der Suche in Papierunterlagen

Christoph Obermair/Mark Beke

Erläuterungen (ErlRV 685 XXV. GP):

Von einer Durchsuchung der Papierunterlagen kann gemäß dieser Bestimmung abgesehen werden, wenn folgende Informationen elektronisch verfügbar sind: Ansässigkeitsstatus des Kontoinhabers, Wohnsitz- und Postadresse des Kontoinhabers, Telefonnummer des Kontoinhabers, gegebenenfalls Status der Daueraufträge, Vorliegen eines Postlagerungsauftrags oder eine c/o-Adresse für den Kontoinhaber und Vorliegen einer Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung für das Konto.

Kommentierung zu § 20 GMSG:

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Die in § 20 GMSG angeführten Datenfelder stellen für Finanzinstitute in Österreich idR keine unlösbare Herausforderung dar. Die Datenfelder sind bereits aufgrund bestehender Regelungen (AML/KYC-Vorschriften) als Pflichtfelder in den IT-Systemen von Finanzinstituten definiert und dementsprechend gepflegt. Herausfordernd bleiben jedoch die Konsistenzprüfung und die damit verbundenen Schritte zum Belegen/Entkräften von Indizien (siehe § 22 GMSG).

Die Suche in den Papierunterlagen, also ein Paper Record Search, ist grundsätzlich nur bei Konten von hohem Wert und bei Konten, bei welchen einzig eine c/o-Adresse oder ein Postlagerungsauftrag festgestellt wird,...

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