Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
1. Aufl. 2016
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§ 18 Suche in elektronischen Datensätzen
Erläuterungen (ErlRV 685 XXV. GP):
Bei Konten von hohem Wert muss das meldende Finanzinstitut zunächst eine Indiziensuche in den elektronischen Datensätzen (§ 12) durchführen.
Kommentierung zu § 18 GMSG:
1
Analog der bereits aus FATCA bekannten Vorgehensweise zur verpflichtenden Durchsicht von Papierunterlagen bei unzureichender Abdeckung definierter Datenfelder zur Indizienprüfung stellt auch der CRS die Sequenz der Überprüfung klar. Erst bei unzureichendem Vorliegen überprüfbarer Indizien ist eine Suche in Papierunterlagen (§ 19 GMSG) notwendig.