Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
1. Aufl. 2016
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2. Hauptstück - Allgemeine Sorgfaltspflichten
Kommentierung vor § 8 GMSG:
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Unter dem GMSG müssen die meldenden Finanzinstitute eine umfangreiche Due Diligence durchführen, um meldepflichtige Finanzkonten zu identifizieren. Die Sorgfaltspflichten sind dabei mit der üblichen Sorgfalt eines Finanzinstituts wahrzunehmen. Je nach Kundengruppe und Zeitpunkt der Eröffnung eines Kontos sind unterschiedliche Regelungen relevant. Das 2. Hauptstück regelt allgemeine Pflichten, die Hauptstücke 3 bis 7 beschäftigen sich mit den speziellen Sorgfaltspflichten, also mit den Pflichten für bestehende Konten von natürlichen Personen, für Neukonten von natürlichen Personen, für bestehende Konten von Rechtsträgern und für Neukonten von Rechtsträgern.