zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Strobach

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3410-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Strobach - Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

§ 110 Zuständigkeit

Thomas Strobach

Erläuterungen (ErlRV 685 XXV. GP):

Die Zuständigkeit zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens richtet sich nach der Zuständigkeit für die Erhebung der Abgaben des meldepflichtigen Finanzinstitutes. Klargestellt wird, dass die Bestimmung des § 58 Abs. 1 lit. f letzter Halbsatz FinStrG, wonach eine Änderung der Zuständigkeit zur Erhebung der Abgaben keine Änderung der Zuständigkeit zur Weiterführung eines bereits anhängigen Finanzstrafverfahrens bewirkt, sinngemäß gilt.

Kommentierung zu § 110 GMSG:

1

§ 58 Abs 1 lit f letzter Halbsatz FinStrG lautet: „eine Änderung der Zuständigkeit des Finanzamtes zur Erhebung der Abgaben bewirkt keine Änderung der Zuständigkeit zur Weiterführung des anhängigen Finanzstrafverfahrens.“ Diese Bestimmung soll die Kontinuität des Verfahrens sicherstellen.

Daten werden geladen...