Strobach

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3410-4

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Strobach - Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

§ 104 Elektronisch durchsuchbare Daten

Thomas Strobach

Erläuterungen (ErlRV 685 XXV. GP):

§ 104 definiert, was unter den Begriff „elektronisch durchsuchbare Daten“ fällt und schließt insbesondere gescannte Dokumente aus. Die Definition ist insbesondere für die Suche in elektronischen Datensätzen gemäß §§ 12, 18 und 20 von Bedeutung.

Kommentierung zu § 104 GMSG:

1

Wenngleich Informationen, die in Form eines Bildes gespeichert sind, nicht als elektronisch durchsuchbare Daten gelten, so sind sie doch zB für die Suche in den Papierunterlagen gem § 19 GMSG relevant. Der Begriff „Papierunterlagen“ ist nicht nur auf das Medium Papier beschränkt, sondern es sind auch die in § 104 GMSG angeführten gespeicherten Informationen, welche als nicht elektronisch durchsuchbar gelten, darunter zu verstehen.

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