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immo aktuell 3, Juni 2020, Seite 130

Selbst wenig genutzter Wohnsitz im Inland führt zu unbeschränkter Steuerpflicht

immo aktuell 2020/19

§ 1 EStG; § 26 Abs 1 BAO

[Es] trifft […] nicht zu, dass nach der Rechtsprechung des VwGH eine bestimmte Mindestanzahl von jährlichen Nächtigungen Voraussetzung dafür ist, eine Wohnung als Wohnsitz iSd § 26 Abs 1 BAO zu qualifizieren.

Sachverhalt: Der Mitbeteiligte des VwGH-Verfahrens ist ein österreichischer Musiker, der seit Mitte der 1990er-Jahre in Kenia ein Haus gemietet hat. In den Jahren 2004 bis 2007 gab er Einkommensteuererklärungen unter Annahme einer lediglich beschränkten Steuerpflicht ab und wurde antragsgemäß veranlagt. Im Rahmen einer Außenprüfung wurde offenbar, dass der Musiker im Jahr 1993 in Österreich eine Liegenschaft erworben und mit einem Wohnhaus bebaut hat, das er während zahlreicher Aufenthalte im Inland für Proben, Besuche von Verwandten und Freunden, Bautätigkeiten etc nutzte. Aufgrund dieses Wohnsitzes im Inland nahm das Finanzamt das Einkommensteuerverfahren wieder auf und veranlagte den Mitbeteiligten als unbeschränkt steuerpflichtig. Dagegen wandte sich der Mitbeteiligte mit Berufung (nunmehr Beschwerde).

Das BFG hob die Wiederaufnahmebescheide ersatzlos auf. Begründend führte das BFG – die Entscheidung wurde aufgrund von § 23 Abs 3 BFGG nicht in der Findok veröffentlicht,...

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