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immo aktuell 3, Juni 2020, Seite 133

Herstellerbefreiung bei Vermietungsabsicht

immo aktuell 2020/21

Sabine-Kristen Kanduth

§ 30 Abs 1 und Abs 2 Z 2 EStG

Bei der Beurteilung der Einschränkung der Steuerfreiheit nach dem zweiten Halbsatz des § 30 Abs 2 Z 2 EStG geht es um eine retrospektive Betrachtung. Eine Tätigkeit (das Vermieten der Liegenschaft) kann nur dann dem Erzielen von Einkünften gedient haben, wenn sie tatsächlich auch aufgenommen wurde. Das Gebäude kann nicht dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gedient haben, wenn es tatsächlich gar nicht zur Vermietung gekommen ist, weil die Vermietungsabsicht aufgegeben und die Liegenschaft verkauft wurde.

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann waren aufgrund des Kaufvertrags vom je zur ideellen Hälfte Miteigentümer eines Grundstücks samt darauf bestehendem, im Jahr 2011 errichteten Wohnhaus mit Garagengeschoss, Nebenräumen und Schwimmbad. Mit Kaufvertrag vom wurde das Grundstück zum vereinbarten Kaufpreis von 4.645.000 € verkauft.

IZm der Errichtung des Wohnhauses beanspruchte die Miteigentumsgemeinschaft „Beschwerdeführerin und Ehemann“ für das Jahr 2011 den Vorsteuerabzug, weitere Vorsteuern wurden in den Jahren 2012 und 2013 geltend gemacht. Im Zuge der Überprüfung der unternehmerischen Tätigkeit des Ehepaars durch die Außenprüfung i...

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