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immo aktuell 3, Juni 2020, Seite 123

Nachträglicher Vorsteuerabzug bei privat genutzter Wohnung

Alexandra Patloch-Kofler und Florian Petrikovics

Der aktuelle Fall geht von einem jüngst ergangenen BFG-Erkenntnis aus und zeigt die unter gewissen Voraussetzungen bestehende Möglichkeit auf, Vorsteuern für eine ursprünglich privat genutzte Wohnung geltend zu machen.

1. Sachverhalt

Der Abgabepflichtige X erwirbt im Jahr 2010 eine in Bau befindliche Eigentumswohnung unter Nutzung der Option zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 6 Abs 2 UStG. Die Wohnung wird 2012 fertiggestellt und übergeben. Da der Bauträger ursprünglich keine UStG-konforme Rechnung mit separat ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt hat, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Dieses Gerichtsverfahren wird mit einem Vergleich beendet. Der Abgabepflichtige X erhält eine Rechnung über 240.000 €, worin 40.000 € Umsatzsteuer enthalten sind.

Im Zeitpunkt des Ankaufs war geplant, die Wohnung zu Vermietungszwecken zu nutzen, da eine Versetzung des Abgabepflichtigen auf einen Dienstort im Ausland im Raum stand. Zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe hatte sich jedoch herausgestellt, dass der Dienstort weiterhin in Österreich verbleiben wird. Daher bezog der Abgabepflichtige X mit seiner Familie die Wohnung.

Im Jahr 2015 erwarb der Abgabepflichtige eine weitere Wohnung und übersiedelte mit seiner Familie. ...

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