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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 132 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer

Sabine Schmidt-Pachinger

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entwicklung
2
C.
Parallelnormen
3
1.
dAktG
3
2.
4
II.
Verantwortlichkeit
5

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

Die Bestimmung betrifft die Verantwortlichkeit von Sonderprüfern und enthält einen Verweis auf die entsprechende Regelung für Abschlussprüfer in § 275 UGB. Eine ähnliche Regelung findet sich in § 42 betreffend die Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer, weshalb auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Der einzige Unterschied zwischen § 132 und § 42 besteht darin, dass der Verweis in § 132 auch § 275 Abs 5 UGB umfasst, welcher lautet: „Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren in fünf Jahren“. Diese Abweichung ergibt sich aber lediglich daraus, dass § 44 für Gründungsprüfer eine eigene, ebenfalls fünfjährige Verjährungsregelung festlegt. § 132 regelt nur die zivilrechtliche Verantwortlichkeit, eine allfällige strafrechtliche Verantwortlichkeit richtet sich nach § 255.

B. Entwicklung

2

Der Verweis auf die Haftung des Abschlussprüfers geht auf § 266 Abs 7 dHGB idF NotVO 1931 zurück und wurde sowohl in der Stammfassung 1937/38 als auch im AktG 1965 inhaltlich unverän...

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