AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 128 Abstimmungsergebnis, Beschluss
Literatur
Bachner, Aktienrechts-Änderungsgesetz beschlossen! – Die wichtigsten Neuerungen, GeS 2009, 248; ders, Aktionärsrechte als neuer Gegenstand des Europäischen Unionsrechts, in Müller-Graff/Teichmann (Hrsg), Europäisches Gesellschaftsrecht auf neuen Wegen (2010) 169; Demelius, Die Einmanngesellschaft im österreichischen Rechtsleben, in Österreichische Landesreferate zum VII. Internationalen Kongreß für Rechtsvergleichung (1966) 71; Nowotny, Satzungsgestaltung nach dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009, RdW 2009, 566.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung | ||
C. | Europäisches Recht | ||
II. | Ermittlung des Ergebnisses, Beschlussfeststellung (Abs 1) | ||
III. | Mitteilung der Abstimmungsergebnisse und Beschlüsse | ||
A. | Börsenotierte Gesellschaft (Abs 2) | ||
B. | Nicht börsenotierte Gesellschaft (Abs 3) | ||
IV. | Veröffentlichung des individuellen Abstimmungsverhaltens (Abs 4) | ||
V. | Sprachenregelung (Abs 5) |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 128 fasst eine Reihe von Bestimmungen zusammen, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass sie um den Beschluss als Abschluss und eigentliches Ziel der Willensbildung der Aktionäre in der HV kreisen. Abs 1 regelt die ...