Strobach

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3410-4

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Strobach - Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

§ 71 Finanzkonto

Thomas Strobach/Benjamin Fassl

Erläuterungen (ErlRV 685 XXV. GP):

§ 71 umschreibt den Ausdruck „Finanzkonto“ als ein von einem Finanzinstitut (§ 56) geführtes Konto und listet die Anwendungsfälle auf, die in den folgenden Bestimmungen näher definiert werden. Erfasst wird auch ein Umgehungsfall (Abs. 1 Z 2). Klargestellt wird in Abs. 2, dass Konten im Sinne von § 87 ausgenommen sind.

Kommentierung zu § 71 GMSG:

1

§ 71 GMSG regelt den Terminus „Finanzkonto“. Unter diesem Begriff sind in erster Linie Einlagen- und Verwahrkonten zu subsumieren.

Darüber hinaus umfasst der Begriff Finanzkonto gem Z 1 auch Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an bestimmten Investmentunternehmen. Ausgeschlossen werden dabei Rechtsträger, die nur deshalb Investmentunternehmen darstellen, weil sie reine Anlageberater oder Anlageverwalter sind.

2

Z 2 beinhaltet eine entsprechende „Auffangkategorie“ und erfasst Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an nicht in Z 1 beschriebenen Finanzinstituten. Somit sind von Z 2 Beteiligungen an Einlagen- und Verwahrinstituten sowie an Investmentunternehmen (die nicht in Z 1 ausgenommen werden, wie zB reine Anlageberater) und bestimmten Versicherungsunternehmen erfasst. Allerdings werden die Beteiligungen in diesem F...

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