Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 1 Umsetzung von Unionsrecht und einem Regierungsübereinkommen
Erläuterungen (ErlRV 685 XXV. GP):
§ 1 regelt den sachlichen Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes. Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung des von der OECD entwickelten und in die Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, ABl. Nr. L 359 vom S. 1 bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, ABl. Nr. L 359 vom S. 1, (Amtshilferichtlinie) übernommenen gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. Damit werden die Bestimmungen der Amtshilferichtlinie in das innerstaatliche Recht überführt. In Abs. 2 wird festgehalten, dass dieses Gesetzes auch der Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen automatischen Austausch von Bankinformationen mit teilnehmenden Drittstaaten dient. Zu diesem hat sich Österreich bereits durch Abschluss des Regierungsübereinkommens vom verpflichtet.
Kommentierung zu § 1 GMSG:
1
Seit vielen Jahren tauschen zahlreiche Länder Informationen im Bereich de...