Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
1. Aufl. 2016
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S. VVorwort
Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, daß er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muß. (Friedrich II. der Große)
Der vorliegende Kommentar zum Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz, abgekürzt „GMSG“, beschäftigt sich mit der Umsetzung des Common Reporting Standards („CRS“) der OECD. Dieser Standard ist die vorläufig letzte Evolutionsstufe in einer nunmehr schon langjährigen Entwicklung im internationalen Steuerrecht. Grob gesprochen geht es darum, dass die Finanzkonten von natürlichen Personen und von bestimmten Rechtsträgern inklusive der dahinterstehenden wirtschaftlich Berechtigten gegenüber den Heimatfinanzbehörden dieser Personen offengelegt werden. Eine wichtige Rolle nehmen dabei die meldenden Finanzinstitute ein. Insgesamt dient das Melden der Erhöhung der Steuerehrlichkeit bzw – anders formuliert – der Verhinderung der Steuerhinterziehung.
Das GMSG ist – wie gesagt – die jüngste Entwicklung in einer historischen Reihe:
Eine der ersten Regularien dieser Art war die Ei...