Peter Doralt/Christian Nowotny/Susanne Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Doralt/Christian Nowotny/Susanne Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 72 Zeichnung des Vorstands

Christian Nowotny

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Einleitung und Zweck der Norm
1
II.
Regelungsgegenstand
2

I. Einleitung und Zweck der Norm

1

Systematik und Normzweck. § 72 regelt die Zeichnung von Urkunden seitens des Vorstands. Die Regelung soll Zweifeln vorbeugen, ob ein Dokument tatsächlich der Gesellschaft zuzurechnen ist oder nicht. Nach § 29 Abs 3 und § 73 Abs 2 ist eine Musterzeichnung beim Firmenbuchgericht aufzubewahren, die eine Überprüfung der Identität der Unterschrift ermöglichen soll, was heute infolge der elektronischen Einreichung völlig überholt ist, da diese einen grafologischen ...

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.