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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 44 Verjährung der Ersatzansprüche

Mathias Ettel

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entstehungsgeschichte
2
C.
Rechtsvergleich
3
1.
Deutschland
3
2.
GmbH-Recht
4
II.
Art der Ansprüche
5
III.
Beginn der Verjährungsfrist
8
IV.
Verhältnis zu sonstigen ABGB-Verjährungsbestimmungen

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

§ 44 ist eine spezielle Verjährungsbestimmung im AktG. Entsprechend der Unmöglichkeit nach § 43, über Ersatzansprüche gegen die nach den § 39–41 haftenden Personen vor Ablauf einer Fünf-Jahresfrist nach Eintragung der Gesellschaft sich zu vergleichen oder darauf zu verzichten, hält § 44 fest, dass Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen diese Personen nach fünf Jahren ab Eintragung der Gesellschaft verjähren. Diese Verjährungsfrist gilt allerdings nicht nur für die Ersatzansprüche gegen die Personen nach den § 39–41, sondern auch für die Ansprüche gegen die Gründungsprüfer nach § 42 AktG in Verbindung mit § 275 Abs 1–4 UGB. Darüber hinaus gilt § 44 auch für Ersatzansprüche der Gesellschaft bei der Nachgründung.

B. Entstehungsgeschichte

2

Die geltende Fassung des § 44 geht bereits auf das AktG 1937/38 zurück. Die einzige Änderung seither war der Austausch des Wo...

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