Peter Doralt/Christian Nowotny/Susanne Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Peter Doralt/Christian Nowotny/Susanne Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 43 Verzicht und Vergleich

Mathias Ettel

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entstehungsgeschichte
3
C.
Rechtsvergleich
4
1.
Deutschland
4
2.
GmbH-Recht
5
II.
Verzichtbare Ansprüche
6
III.
Voraussetzungen für Wirksamkeit von Verzicht und Vergleich
IV.
Ausnahme bei Überwindung von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

§ 43 soll verhindern, dass die Gesellschaft, also die Vorstandsmitglieder als Vertreter der Gesellschaft, auf Ersatzansprüche gegen die nach § 39 haftenden Gründer, gegen die gemäß § 40 neben den Gründern haftenden Personen oder gegen die gemäß § 41 haftenden Verwaltungsmitglieder, also teilweise sich selbst gegenüber, vorschnell auf etwas verzichtet bzw sich über Haftungsansprüche im Rahmen der Gründer vorschnell vergleicht, sodass dadurch die Gesellschaft und vor allem zukünftige Aktionäre eines Haftungsanspruches verlustig werden. Vor Ablauf der Fünf-Jahresfrist ist ein Verzicht oder Vergleich aber dann möglich, wenn die Hauptversammlung dem zustimmt. Für das Quorum der Hauptversammlung besteht in § 43 ein Vetorecht zugunsten von 20% der Aktionäre, sollte sich zwar für einen solchen Verzicht oder Vergleich eine Me...

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