AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 40 Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern
Literatur
Avancini/Iro/Koziol, Östereichisches Bankvertragsrecht, Band I und Band II; Koziol, Österreichisches Haftpflichtrecht I3, 1997; Koziol, Die Konkurrenz zwischen allgemeinem Zivilrecht, KMG und BörseG bei der Prospekthaftung, ÖBA 1992, 886.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||||
I. | Grundlagen | |||
A. | Inhalt und Zweck | |||
B. | Entstehungsgeschichte | |||
C. | Rechtsvergleich | |||
1. | Deutschland | |||
2. | GmbH-Recht | |||
II. | Die einzelnen Haftungstatbestände | |||
A. | Verheimlichte Gründungsvergütung | |||
B. | Schädigung durch Einlagen oder Sachübernahmen | |||
C. | Öffentliche Ankündigung einer Aktienplatzierung | |||
1. | Haftung nach AktG | |||
2. | Prospekthaftung | |||
III. | Inhalt der Haftung | |||
A. | Rechtsnatur der Haftung | |||
B. | Anspruchsberechtigter | |||
C. | Gesamthaftung |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 39 regelt die Haftung der Gründer, § 41 die Verantwortlichkeit von Vorstand und Aufsichtsrat und § 42 die Haftung des Gründungsprüfers. § 40 stellt darüber hinaus klar, dass auch andere, nicht unmittelbar in die Gründung involvierte Personen der Gesellschaft gegenüber haften, falls sie bestimmte Tatbestände erfüllen, wie sie in den Ziffern 1, 2 und 3 dargelegt sind.
2
§ 40 regelt eine mit den Gründern und den Treuhändern von Gründern soli...