AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 33 Veröffentlichung der Eintragung. Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz
Literatur
Nowotny, „Rückwirkende“ Umgründungen in der Handelsbilanz, SWK 1997, 96; Ostheim, Probleme der Vorgesellschaft bei der GmbH, JBl 1978, 337; Reich-Rohrwig, Zivilrechtliche Fragen bei der Einbringung von Unternehmen nach dem StruktVG, in Helbich-FS (1990) 149; Stadler, Bewertungs- und Publizitätsprobleme bei Eröffnungsbilanzen von Kapitalgesellschaften, in Kastner-FS (1972) 461.
Internationale Literatur
Meier-Schatz, Die „Rückwirkung“ bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen, SWZ 1997, 1.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung | ||
C. | Parallelvorschriften | ||
II. | Veröffentlichung der Eintragung (Abs 1 und 2) | ||
A. | Vorbemerkungen | ||
B. | Inhalt | ||
C. | Rechtsfolgen bei unterbliebener Veröffentlichung | ||
III. | Eröffnungsbilanz (Abs 3) | ||
A. | Pflicht zur Erstellung | ||
B. | Stichtag | ||
C. | Procedere | ||
D. | Inhalt und Form | ||
E. | Rechtsfolgen bei Verstoß |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Inhalt: § 33 AktG listet eine Reihe von Tatsachen – wie etwa Sitz der Gesellschaft; Höhe des Grundkapitals; Nennbeträge der einzelnen Nennwertaktien, bei Stückaktien deren Zahl; den Ausgabebetrag der Aktien; die Namen und die Geburtsdaten der Gründer – au...