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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Dokumentvorschau
Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 27 Meinungsverschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern. Auslagen und Entlohnung der Gründungsprüfer

Mathias Ettel

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entstehungsgeschichte
3
C.
Rechtsvergleich
5
1.
Deutschland
5
2.
GmbH-Recht
6
3.
Umfang der Aufklärungs- und Nachweispflicht der Gründer
7
4.
Entscheidung durch Gericht
A.
Antragsbefugnis
B.
Gerichtsentscheidung
C.
Rechtsfolgen
IV.
Honorar des Gründungsprüfers
A.
Gerichtliche Bestimmung
B.
Möglichkeit der Sondervereinbarung
C.
Honorarschuldner

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

§ 27 stellt sicher, dass ein externer Gründungsprüfer auch tatsächlich umfassend und im Detail den Gründungsvorgang prüfen kann. Falls sich die Gründer weigern, die entsprechenden Aufklärungen und Nachweise darzulegen, unterstützt einerseits das Gericht die externen Gründungsprüfer und ist andererseits sichergestellt, dass die Gesellschaft nicht eingetragen wird, da die externen Gründungsprüfer vor der endgültigen Offenlegung ihren Bericht nicht ausführen dürfen.

2

Der zweite Absatz regelt den Anspruch der externen Gründungsprüfer auf Entlohnung und Kostenersatz.

B. Entstehungsgeschichte

3

§ 27 ist bis auf einige wörtliche Anpassungen ohne wir...

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

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