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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 243 Gläubigerschutz

Johannes Zollner

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entwicklung
3
C.
Parallelvorschriften
4
II.
Sicherheitsleistung
7
A.
Anspruchsberechtigte
7
B.
Geltendmachung des Anspruchs
C.
Art und Umfang der Sicherheitsleistung
11
D.
Hinweispflicht
III.
Exkurs: Schuldverschreibungen
15

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

Inhalt: Gläubiger der formwandelnden Aktiengesellschaft können für ihre Forderungen, die vor Veröffentlichung der Eintragung des Rechtsformwechsels begründet wurden, gem § 243 AktG Sicherheitsleistung verlangen, wenn diese noch nicht fällig sind. Dafür haben sich die Gläubiger binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der Umwandlung bei der Gesellschaft zu melden.

2

Zweck: Erklärtes Regelungsziel von § 243 AktG ist der Schutz der Gesellschaftsgläubiger. Auch wenn beim Rechtsformwechsel eine die Interessen der Gläubiger unmittelbar berührende Übertragung von Vermögen gerade nicht stattfindet, rechtfertigt nach Ansicht des historischen Gesetzge...

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