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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 229 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übernehmenden Gesellschaft

Susanne Kalss

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Zweck und Inhalt
1
B.
Entwicklung und Parallelregelung
2
II.
Verpflichtete
3
III.
Anspruchsberechtigte
4
IV.
Verjährung
6

I. Grundlagen

A. Zweck und Inhalt

1

Die Regelung bezweckt die Klarstellung der Anwendbarkeit der allgemeinen Haftungsbestimmungen, vor allem die einheitliche Festlegung für Beginn und Dauer der Verjährung der Haftungsansprüche. Neben den aktienrechtlichen Haftungsregeln können auch die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen zur Geltendmachung des Ersatzanspruchs herangezogen werden.

B. Entwicklung und Parallelregelung

2

Das AktG 1937/38 normierte die Haftung der Verwaltungsträger der übernehmenden Gesellschaft in § 245, der vom AktG 1965 mit kleinen Änderungen als § 231 übernommen wurde. Bis zum EU-GesRÄG 1996 war die Verjährung in § 231 Abs 2 aF geregelt. Die deutsche Parallelregelung bildet § 27 dUmwG.

II. Verpfli...

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

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