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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 225k Bekanntmachungen

Susanne Kalss

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entwicklung und Parallelregelungen
2
II.
Bekanntmachung und Entscheidung (Abs 1)
3
III.
Bekanntmachung des Gutachtens (Abs 2)
6

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

Zweck der in Abs 1 normierten Bekanntmachungspflicht ist die Information der Aktionäre über den Verfahrensausgang. Außenstehende Aktionäre, die am Verfahren nicht beteiligt waren, sollen darüber informiert werden. Durch die in Abs 2 vorgesehene Bekanntmachungspflicht sollen Gutachten des Gremiums von allgemeiner Bedeutung öffentlich zugänglich gemacht werden.

B. Entwicklung und Parallelregelungen

2

Abgesehen von redaktionellen Änderungen ist die Bestimmung seit 1996 unverändert. Eine europäische Grundlage besteht nicht. § 14 deutsches SpruchG regelt die Bekanntmachung der Entscheidung.

II. Bekanntmachung und Entscheidung (Abs 1)

3

Entscheidung: Bekannt zu machen sind rechtskräftige Entscheidungen über einen Antrag gem § 225c Abs 2 ohne Begründung, dh das Rubrum und der Tenor. Auch gerichtliche Vergleiche bzw...

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