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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 225i Wirksamkeit von Entscheidungen und Vergleichen

Susanne Kalss

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entwicklung und Parallelregelungen
2
II.
Entscheidung des Gerichts
3
III.
Rechtskrafterstreckung
6

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

Die in § 225i normierte Rechtskrafterweiterung auf alle Aktionäre (erga-omnes-Wirkung) der gerichtlichen Entscheidungen und des vor dem Gericht abgeschlossenen oder gerichtlich genehmigten Vergleichs soll die Gleichbehandlung der Anteilsinhaber verwirklichen. Insb soll der Auskauf einzelner Aktionäre verhindert werden.

B. Entwicklung und Parallelregelungen

2

§ 225i gilt in seiner durch das EU-GesRÄG 1996 eingeführten Stammfassung unverändert. Eine europäische Grundlage besteht nicht. Die deutsche Parallelbestimmung findet sich in § 13 Satz 2 SpruchG.

II. Entscheidung des Gerichts

3

Zurückweisung: Bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerich...

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

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