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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 225f Gemeinsamer Vertreter

Susanne Kalss

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entwicklung und Parallelregelungen
2
II.
Bestellung
3
III.
Rechtstellung des gemeinsamen Vertreters
5
IV.
Beendigung
8
V.
Ansprüche des gemeinsamen Vertreters

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

Die gesetzliche Vorsehung eines gemeinsamen Vertreters ist eng mit der in § 225i normierten erga-omnes-Wirkung verknüpft. Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters dient der Sicherstellung des rechtlichen Gehörs der Anteilsinhaber, die nicht selbst einen Antrag gestellt haben, der gemeinsame Vertreter ist gem § 225f Abs 1 zur Wahrung ihrer Rechte verpflichtet (vgl Rz 5). Zugleich trägt die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters dem Gedanken der prozessökonomischen Ausgestaltung des Überprüfungs...

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