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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 225d Verzicht

Susanne Kalss

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entwicklung und Parallelregelungen
2
II.
Verzicht
3
III.
Rechtsnachfolger
5

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

§ 225d Satz 1 räumt den Aktionären die Verzichtsmöglichkeit ihres Ausgleichsanspruchs ausdrücklich ein. § 225d Satz 2 1. Halbsatz legt die für die Wirksamkeit des Verzichts einzuhaltende Form fest. § 225d Satz 2 2. Halbsatz erstreckt die Verzichtswirkungen auf Rechtsnachfolger.

B. Entwicklung und Parallelregelungen

2

Die Regelung besteht seit dem EU-GesRÄG 1996, § 225d ist seither unverändert geblieben. Eine europarechtliche Grundlagenbestimmung zu § 225d besteht nicht. Ebenso wenig besteht eine ausdrückliche Parallelregelung im deutschen UmwG, obgleich auch nach deutschem Recht auf den Ausgleichsanspruch verzichtet werden kann.

II. Verzicht

3

Ein Verzicht bedarf eines Titels. Titel für den Verzicht nach § 225d ist die potentielle Streitbereinigung (konstitutives Anerkenntnis). Der Verzicht muss s...

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

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