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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 21 Errichtung der Gesellschaft

Mathias Ettel

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Ziel und Zweck
1
B.
Rechtsentwicklung
2
C.
Rechtsvergleich
3
1.
Deutschland
3
2.
GmbH-Recht
4
II.
Errichtung der Gesellschaft
5
A.
Zeitpunkt der Errichtung
5
B.
Rechtsnatur des Errichtungsaktes
7
C.
Änderung der Satzung
8
III.
Rechtsfolgen der Errichtung der Gesellschaft

I. Grundlagen

A. Ziel und Zweck

1

Durch § 21 wird derjenige Zeitpunkt festgelegt, an dem die Aktiengesellschaft errichtet ist. In diesem Fall bedeutet Errichtung, dass die Vor-Aktiengesellschaft mit der Übernahme aller Aktien zu entstehen beginnt. Da es inzwischen durch das GesRÄG 2004 auch in Ö möglich ist, dass nur eine einzige Person eine AG gründet, sind die Bestimmungen des dt Aktienrechts für das österreichische Aktienrecht entsprechend relevant.

B. Rechtsentwicklung

2

§ 21 geht bereits auf die Stammfassung 1937/38 zurück. In dieser Stammfassung war dieser Paragraph allerdings Abs 1 von § 22. Das AktG 1965 teilte den damaligen § 22 insofern auf, als der erste Absatz zu § 21 wurde und bloß der zweite Absatz als § 22 bestehen blieb. Inhaltlich wurde dadurch allerdings nichts geändert.

C. Rechtsvergleich

1. Deutschland

3

Die...

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