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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 218 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit

Christoph Diregger

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Regelungsgegenstand und Zweck
1
B.
Historische Entwicklung
2
C.
Deutsches Recht
3
II.
Wirkungen der Eintragung
4
A.
Beginn der Abwicklung
4
B.
Auswirkungen auf Rechtsgeschäfte
5
C.
Fortbestand der Einlagenleistungspflicht
6

I. Grundlagen

A. Regelungsgegenstand und Zweck

1

Die Bestimmung regelt die Rechtsfolgen, die mit einer stattgebenden Nichtigkeitsklage oder einer Amtslöschung nach § 10 Abs 3 FBG verbunden sind und bezweckt den Schutz der Gesellschaftsgläubiger sowie die geordnete Verteilung des Gesellschaftsvermögens: Solange die Gesellschaft nicht wegen der festgestellten Nichtigkeit aufgelöst worden ist, bleibt sie sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis voll bestandskräftig. Erst mit Eintragung des Nichtigkeitsurteils bzw der Löschungsverfügung tritt die Gesellschaft in Abwicklung. Die Nichtigkeitsklage und Amtslöschung wirken daher lediglich wie ein Auflösungsgrund iSd § 203.

B. Historische Entwicklung

2

Die Bestimmung beruht auf § 218 AktG 1937, der wiederum auf § 311 dHGB zurückgeht, und hat sich seither – abgesehen von einer terminologischen Anpassung an das FBG in Abs 1 – nicht geändert.

C. Deutsches Recht

3

Die deu...

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