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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 209 Pflichten der Abwickler

Kurt Berger

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Normzweck
1
II.
Historische Entwicklung
3
III.
Die Abwicklung als unternehmerische Aufgabe
4
A.
Gesetzliche Umschreibung
4
B.
Die von den Abwicklern zu beachtenden Grenzen
5
1.
Beachtung des Abwicklungsziels
5
2.
Abweichen vom Abwicklungsziel - Grenzen
6
IV.
Darstellung verschiedener Abwicklungskonzepte und von Alternativen
A.
Aufspaltung der Gesellschaft
B.
Vermögensübertragung in anderer Weise, Veräußerung des Unternehmens
C.
Sachauskehr/Naturalauskehr
V.
Einzelfragen der Abwicklung
A.
Beendigung der laufenden Geschäfte
B.
Versilberung des Vermögens
C.
Befriedigung der Gläubiger
D.
Verteilung des Liquidationsüberschusses
VI.
Stellung der Abwickler
VII.
Exkurs: Haftung der Abwickler
VIII.
Überwachung durch den Aufsichtsrat
IX.
Wettbewerbsverbot

I. Normzweck

1

§ 209 legt die Pflichten der Abwickler, deren Rechtsstellung in der Organstruktur der Aktiengesellschaft und die Überwachung der Tätigkeit der Abwickler durch den Aufsichtsrat fest.

2

Ferner befreit Abs 3 die Abwickler vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot des § 79 AktG.

II. Historische Entwicklung

3

Abs 1 ist seit dem AktG 1965 unverändert geblieben. Der frühere Abs 2, der eine besondere Verpflichtung zur Stellung eines Insol...

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