Peter Doralt/Christian Nowotny/Susanne Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Peter Doralt/Christian Nowotny/Susanne Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 206 Abwickler

Kurt Berger

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Normzweck
1
II.
Historische Entwicklung
2
III.
Die Bestellungsarten
3
A.
Ex-lege-Bestellung der Vorstandsmitglieder als Abwickler
3
B.
Satzungsmäßige Nominierung oder Beschluss der Hauptversammlung
4
C.
Gerichtliche Bestellung
7
D.
Juristische Personen als Abwickler
E.
Dauer der Bestellung
IV.
Die Abberufung von Abwicklern
A.
Keine Abberufungskompetenz des Aufsichtsrates
B.
Abberufung durch Hauptversammlung und Gericht
1.
Abberufung durch die Hauptversammlung
2.
Abberufung durch das Gericht
V.
Exkurs: Anstellungsvertrag der Abwickler
A.
Zuständigkeit des Aufsichtsrats
B.
Entgelt
C.
Tantiemen
D.
Beendigung

I. Normzweck

1

Zweck des § 206 ist einerseits die Gewährleistung der Kontinuität des Managements im Fall der Auflösung der Gesellschaft, andererseits der Schutz der Aktionäre. Der Aktionärsschutz ist zunächst durch die Stärkung der Position der Hauptversammlung und der Abwickler ausgeprägt. Im Gegenzug dazu verliert aufgrund des § 206 der Aufsichtsrat seine Personalkompetenz gegenüber den Abwicklern und seine Feststellungskompetenz für den Jahresabschluss. Weiters bezweckt Abs 2 den Schutz der Minderheitsaktionäre. Einer Minderheit von 5% der Aktionäre wird das Rech...

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