AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 192 Voraussetzungen
Literatur
Reich-Rohrwig, Ausschluss von Aktionären durch Zwangseinziehung ihrer Aktien, GesRZ 2011, 137.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung | ||
C. | Europäisches Recht | ||
II. | Zwecke der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien | ||
III. | Zwangsweise Einziehung | ||
A. | Aktionärsschutz | ||
B. | Gläubigerschutz | ||
IV. | Einziehung eigener Aktien | ||
V. | Firmenbuch |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Mit der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien eröffnet § 192 der AG zusätzliche Gestaltungsspielräume sowohl für die Rückführung von Kapital an die Aktionäre als auch für selektive Eingriffe in die Zusammensetzung des Aktionärskreises. Während die ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 175 ff, § 182 ff) eine gleichmäßige Umgestaltung der Mitgliedschaftsrechte bewirkt, führt die Einziehung zum Untergang der von ihr betroffenen Mitgliedschaftsrechte, wohingegen jene der übrigen Aktionäre unberührt bleiben. Letzteres bringt zusätzliche Probleme des Aktionärsschutzes mit sich, denen sich Abs 1 widmet. Für den Schutz der Gläubiger sieht § 192 zwei verschiedene Vorgangsweisen vor. Abs 2 ordnet als Ausgangsfall die sinngemäße Geltung der Vorschriften ü...