AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 4
Literatur
Siehe die Literaturangaben bei § 1 KapBG.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||||
I. | Grundlagen | |||
A. | Inhalt und Zweck | |||
B. | Entwicklung | |||
C. | Parallelvorschriften | |||
II. | Art der Kapitalerhöhung | |||
A. | Nennbetragsaktien | |||
B. | Stückaktien | |||
III. | Teilrechte | |||
A. | Entstehen von Teilrechten | |||
B. | Vermeidung von Teilrechten | |||
C. | Rechtsnatur | |||
D. | Untergang der Teilrechte | |||
E. | Zusammenlegung von Nennbetragsaktien | |||
IV. | Aktienausgabe | |||
A. | Zeitpunkt der Aktienausgabe | |||
1. | Ausgabeverbot | |||
2. | Verfügung über Anteilsrechte | |||
B. | Ausgabe der Aktienurkunden | |||
C. | Verfahren bei Ausgabe | |||
1. | Allgemeines | |||
2. | Aufforderung zur Abholung der Aktien | |||
3. | Verkaufsandrohung | |||
4. | Verkauf der nicht abgeholten Aktien | |||
5. | Teilrechte | |||
D. | Sonderfragen der Verbriefung | |||
E. | Euro-Umstellung |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 4 Abs 1 KapBG hält als Normalfall fest, dass bei der Kapitalberichtigung neue Aktien ausgegeben werden (missverständliche Bezeichnung der Praxis: „Gratisaktien“). Für Stückaktien kann die Aktienausgabe aber auch unterbleiben. Ähnlich wie bei der ordentlichen Kapitalerhöhung dürfen Aktienurkunden erst nach Wirksamkeit der Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Wenn neue Aktien ausgegeben werden, so kann auf eine alte Aktie je nach dem gewählten Erhöhungsbetrag nur ein Bruchteil ei...