Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
8. Aufl. 2015
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§ 108 Bausparen
LStR: Rz 1293 bis Rz 1320
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1. Allgemeine Voraussetzungen (Abs 1). Beiträge von natürl Personen (s Hinweis auf § 1 Abs 2) an inl Bausparkassen werden durch Gewährung einer (nicht stpfl) Prämie begünstigt, die unter dem Titel ESt(LSt)Erstattung erfolgt. Die Prämie geht daher zu Lasten des ESt (LSt)Aufkommens, weshalb sie nach Maßgabe des Finanzausgleichs von allen Gebietskörperschaften getragen wird. Ohne Bedeutung ist, ob der Begünstigte tatsächl ESt bezahlt, Voraussetzung ist bloß seine unbeschränkte StPfl. Folgende vier Bausparkassen haben dzt ihren Sitz bzw ihre Geschäftsleitung im Inl: (1) Allgemeine Bausparkasse reg GenmbH, (2) Bausparkasse der österr Sparkassen AG, (3) Bausparkasse Wüstenrot AG und (4) Raiffeisen Bausparkasse GesmbH.
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Die Höhe der Prämie unterliegt einer Bandbreite zw 3 und 8% (Abs 1 Z 2); sie beträgt für die Kj 2008 und 2009 jeweils 4% der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge, für das Kj 2010 3,5% und für das Kj 2011 3% (Kundmachung des AÖFV 202/2010).
Berechnungsbeispiel: Durchschnitt Sekundärmarktrenditen im Zeitraum 1.10. bis 30.9: 3,8% minus 25% (berücksichtigt die KESt-Freiheit der Prämie) = 2,85 plus 0,8 = 3,65; a...