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AR aktuell 5, Oktober 2022, Seite 153

Editorial

Ulrich Kraßnig

Liebe Leserinnen und Leser,

das Kurzwort ESG (E = Environmental, S = Social, G = Governance) steht für die drei Säulen unternehmerischer Nachhaltigkeit und kommt gerade auch in der Aufsichtsratswelt an, um zu bleiben und dort die Akteure vor neue Herausforderungen zu stellen. Bei der Thematik geht es insbesondere darum, aufkommende Veränderungen in der Unternehmenslandschaft und im Unternehmensumfeld zu identifizieren und sich an diese durch verantwortungsvolle und nachhaltige Strategien, Geschäftsmodelle, Betriebsabläufe und Investitionen anzupassen, um wettbewerbsfähig und resilient zu bleiben.

Selbstredend hat ESG konkrete direkte Auswirkungen auf die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats. Von diesem wird im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit erwartet, vermehrt nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken zu berücksichtigen sowie bei Unternehmen mit einem verpflichtenden Nachhaltigkeits-Reporting die entsprechenden Angaben im Lagebericht (oder im separaten Nachhaltigkeitsbericht) zu prüfen. Eine (weitere) Professionalisierung des Aufsichtsrats im Lichte von ESG ist daher unabdingbar.

Der Titel des Beitrags von Jan-Peter P. Schacht und Cornelia Sengpiel in diesem Heft könnte eigentli...

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