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AR aktuell 5, Oktober 2022, Seite 180

Wer sind die Neuen im Aufsichtsrat? (Teil II)

Josef Fritz

Ich werde oft gefragt, wie denn der Markt für Aufsichtsratsbesetzungen aussehe, wie er funktioniere, nach welchen Kriterien, und wer Einblick habe. Nun, wer sind die Neuen im Aufsichtsrat? Was qualifiziert sie? Was zeichnet sie aus? Aufbauend auf Teil I dieses Beitrags im Augustheft von Aufsichtsrat aktuell (S 134 ff) wende ich mich in der Folge der (Privat-)Wirtschaft zu.

1. Gibt es einen Markt für Aufsichtsratsbesetzungen?

Am besten überschaubar ist der Aufsichtsrats-„Markt“ bei börsenotierten Kapitalgesellschaften. Das AktG, die Börse-Bestimmungen, die Regelungen des Corporate Governance Kodex etc verpflichten zur Transparenz. Im Geschäftsbericht und auf der Website sind die Aufsichtsratsmitglieder mit zahlreichen Zusatzangaben von der Mandatslaufzeit bis hin zu hinterlegten Lebensläufen einsehbar. Unternehmen publizieren Presseaussendungen über Änderungen im Aufsichtsrat. Medien berichten darüber, ja sogar in der Boulevardpresse finden sich nunmehr derartige Meldungen. Einziger Umstand, der gleichgeblieben ist – ein Aufsichtsrat hat kein „allgemeines Postfach“! Versuchen Sie die E-Mail-Adresse eines Aufsichtsratsmitglieds – nicht jener seiner Hauptaufgabe – zu eruieren …

2. Einladung ...

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