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Pflichten für den Stiftungsvorstand bei Eintragung einer fehlerhaften Stiftungserklärung
Das , hat erhebliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung von Stiftungserklärungen. Die Stiftungserklärung kann – auch wenn der OGH dies im gegenständlichen Fall nicht ausdrücklich behandelt – für den Stiftungsvorstand zu einer unerwarteten Haftungsfalle werden. Dieser Beitrag behandelt mögliche praxisrelevante Folgen dieser Entscheidung.
1. Die Entscheidung
Im vorliegenden Fall hat die gegenständliche Privatstiftung vier Stifter. Die in der Stiftungsurkunde ursprünglich vorgesehene Vereinbarung über die „Änderung der Stiftungserklärung“ lautete: „Die Stifter behalten sich sowohl für die Zeit vor wie für jene nach dem Entstehen der Privatstiftung die Änderung der Stiftungserklärung (nämlich der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde) vor.“
Diese Bestimmung wurde insgesamt dreimal geändert (am , am und am ). Die ersten beiden Änderungen wurden in weiterer Folge auch in das Firmenbuch eingetragen; das Eintragungsgesuch im Zusammenhang mit der dritten Änderung wurde vom Erstgericht bewilligt, allerdings wurde die Eintragung vom Rekursgericht verweigert. Sämtliche Änderungen zielten grundsätzlich darauf ab, dass das Änderungsrecht des Vi...